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Freistellungsauftrag & Sparerpauschbetrag optimal nutzen

Bis zu einem jährlichen Freibetrag bleiben Kapitalerträge steuerfrei — aber nur mit Freistellungsauftrag. Wie du ihn richtig einrichtest, auf mehrere Banken verteilst und keinen Cent Steuer verschenkst.

Patrick
Patrick
Autor · Körper & passives Investieren
24. FEB. 20267 MIN LESEZEIT

Es gibt im deutschen Steuerrecht wenige Dinge, die so einfach und so wirkungsvoll sind wie der Freistellungsauftrag. Mit ihm bleiben Kapitalerträge bis zum jährlichen Sparerpauschbetrag komplett steuerfrei. Wer ihn richtig einrichtet, holt sich legal und ohne Aufwand jedes Jahr Geld zurück, das sonst unnötig an den Fiskus ginge. Trotzdem verschenken viele Anleger genau hier bares Geld.

Der Sparerpauschbetrag ist ein fester Freibetrag pro Person und Jahr für sämtliche Kapitalerträge — also Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen, Kursgewinne und auch die Vorabpauschale. Bis zu dieser Grenze zahlst du keine Abgeltungsteuer. Der Freistellungsauftrag ist die Anweisung an deine Bank, diesen Freibetrag auch tatsächlich anzuwenden.

Warum es ohne Auftrag nicht automatisch läuft

Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank von jedem Euro Kapitalertrag sofort die Abgeltungsteuer ab — selbst wenn du den Freibetrag gar nicht ausgeschöpft hast. Das Geld ist dann erst einmal weg und du müsstest es dir über die Steuererklärung zurückholen. Der Auftrag erspart dir diesen Umweg: Die Bank stellt die Erträge von vornherein bis zur eingetragenen Höhe frei.

So richtest du ihn ein

Der Freistellungsauftrag wird direkt bei der Bank oder dem Broker gestellt — meist mit wenigen Klicks im Online-Banking. Du trägst einen Betrag bis maximal zur Höhe des Sparerpauschbetrags ein. Ehepartner können einen gemeinsamen Auftrag stellen und so den doppelten Freibetrag flexibel nutzen. Einmal eingerichtet, gilt der Auftrag, bis du ihn änderst.

Auf mehrere Banken verteilen

Wer Konten und Depots bei mehreren Banken hat, muss den Freibetrag aufteilen — denn jede Bank kennt nur den bei ihr eingetragenen Anteil. Die Summe aller Aufträge darf den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten. Die Kunst ist, den Freibetrag dorthin zu legen, wo die Erträge anfallen: Ein üppiger Auftrag bei einer Bank, auf der kaum Erträge entstehen, verpufft, während bei der ertragreichen Bank Steuer abgezogen wird.

Den Freibetrag clever platzieren

Sinnvoll ist, den Freistellungsauftrag bei dem Depot anzusetzen, das die meisten Ausschüttungen oder die höchste Vorabpauschale produziert. Wer ausschüttende ETFs besitzt, kann den Freibetrag gezielt mit deren Ausschüttungen füllen. Auch thesaurierende ETFs erzeugen über die Vorabpauschale steuerpflichtige Erträge, die der Auftrag abdeckt. Ein kurzer Jahresblick, wo welche Erträge anfallen, lohnt sich.

Was passiert, wenn man ihn vergisst

Hast du keinen oder einen zu niedrigen Auftrag eingerichtet und Steuer wurde abgezogen, ist nichts verloren: Über die Anlage KAP in der Steuererklärung holst du dir die zu viel gezahlte Steuer zurück. Das kostet aber Zeit und du gibst dem Staat ein zinsloses Darlehen bis zur Rückerstattung. Bequemer ist, den Auftrag von Anfang an korrekt zu setzen.

Jährlich kurz prüfen

Lebenssituationen ändern sich — neue Depots, andere Ertragsverteilung, Heirat. Es lohnt sich, einmal im Jahr zu prüfen, ob die Verteilung der Freistellungsaufträge noch passt und der Freibetrag voll genutzt wird. Diese fünf Minuten sind eine der am besten bezahlten Aufgaben im ganzen Finanzjahr, weil sie eine garantierte, risikofreie Steuerersparnis sichern.

“Der Freistellungsauftrag ist geschenktes Geld vom Staat — du musst es nur abholen. Wer ihn vergisst, zahlt Steuer, die er gar nicht schuldet.”

Ehepartner und der gemeinsame Auftrag

Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können einen gemeinsamen Freistellungsauftrag stellen und so den doppelten Sparerpauschbetrag flexibel nutzen. Das ist besonders praktisch, wenn die Erträge ungleich verteilt sind: Der Freibetrag des einen Partners deckt dann auch die Erträge des anderen ab. Bei getrennten Einzeldepots lohnt es sich, die Aufträge so zu setzen, dass der gemeinsame Freibetrag dort landet, wo die meisten Erträge anfallen.

Die NV-Bescheinigung für Geringverdiener

Wer so wenig verdient, dass sein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt — etwa Studierende oder Kinder mit eigenem Depot —, kann beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Mit ihr bleiben Kapitalerträge auch über den Sparerpauschbetrag hinaus steuerfrei. Gerade bei einem Kinderdepot kann das die Steuerlast auf null senken. Die Bescheinigung wird bei der Bank hinterlegt und gilt mehrere Jahre.

Reihenfolge bei mehreren Banken

Ein praktischer Tipp: Lege den Freistellungsauftrag zuerst bei der Bank an, die am zuverlässigsten Erträge produziert — etwa dem Depot mit ausschüttenden ETFs oder hoher Vorabpauschale. Verteilst du den Freibetrag auf Konten, auf denen kaum Erträge anfallen, verpufft er dort ungenutzt, während anderswo Steuer abgezogen wird. Wer seine Ertragsquellen kennt, holt das Maximum aus dem Freibetrag heraus.

Was der Freibetrag über die Jahre ausmacht

Auf den ersten Blick wirkt der jährliche Freibetrag klein. Über Jahrzehnte summiert sich die ersparte Steuer jedoch zu einem ordentlichen Betrag — Geld, das nicht an den Fiskus geht, sondern im Depot weiter für dich arbeitet und sich verzinst. Gerade weil der Freistellungsauftrag so einfach einzurichten ist, gehört er zu den lohnendsten Handgriffen im ganzen Anlegerleben.

Praktisch heißt das: Richte ihn bei jedem Depot und Konto ein, das Erträge abwirft, und verteile die Summe so, dass der Freibetrag dort sitzt, wo er gebraucht wird. Wer mehrere Banken nutzt, behält die Aufteilung im Blick, damit nichts ungenutzt verfällt und nirgends unnötig Steuer abgezogen wird.

Und falls doch einmal zu viel Steuer einbehalten wurde, ist nichts verloren: Über die Anlage KAP in der Steuererklärung holst du dir den Betrag zurück. Bequemer ist es freilich, den Auftrag von Anfang an korrekt zu setzen.

Kurz gesagt ist der Freistellungsauftrag geschenkte, risikofreie Rendite. Es gibt im gesamten Anlagealltag wenige Dinge mit einem so guten Verhältnis aus minimalem Aufwand und garantiertem Nutzen.

Einmal eingerichtet und jährlich kurz geprüft, arbeitet er still im Hintergrund und spart dir Jahr für Jahr automatisch Steuer, ohne dass du daran denken musst.

Der Freistellungsauftrag ist kein kompliziertes Steuerthema, sondern ein simpler Hebel mit sofortiger Wirkung: Er macht deine Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei. Richte ihn ein, verteile ihn klug auf deine Banken und prüfe ihn einmal jährlich. Mehr ist nicht zu tun — und nur wer ihn ignoriert, zahlt Steuer, die er gar nicht schuldet.

#Freistellungsauftrag#Sparerpauschbetrag#Steuern#ETF
Patrick
Geschrieben von
Patrick
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